Schuldenbereinigung

Grundsätzlich besteht immer die Möglichkeit, seine Schulden zu bereinigen. Hierbei steht die außergerichtliche Schuldenbereinigung mit allen Gläubigern im Vordergrund.

Ratenzahlungsvereinbarung

Eine Möglichkeit der Entschuldung ist ein außergerichtlicher Einigungsversuch auf Basis Ratenzahlung. Den Gläubigern wird ein Vergleichsangebot in Form eines individuellen Schuldenbereinigungsplans unterbereitet. Die monatliche, vom Schuldner zu erbringende Rate, wird so berechnet, dass der Schuldner die Rate regelmäßig leisten kann und dann noch genügend freie Mittel hat, seinen sonstigen Verpflichtungen (z.B. Miete) nachzukommen. Im Rahmen dieser Vereinbarung kann ein entsprechender Schuldennachlass erzielt werden.

Einmalzahlungsvereinbarung

Eine weitere Möglichkeit der Entschuldung bietet ein außergerichtlicher Einigungsversuch auf Basis Einmalzahlung. Hier wird den Gläubigern eine Vergleichslösung mit einem einmaligen Regulierungsbetrag (Vergleichssumme) unterbreitet. Verfügt der Schuldner nicht über entsprechende finanzielle Mittel, einen Regulierungsbetrag durch Verwertung von Vermögen bereitzustellen (z.B. Verwertung einer Immobilie), besteht die Möglichkeit, mit Hilfe von dritter Seite (Familie, Freunde) einen festen Betrag zur außergerichtlichen Schuldenregulierung zur Verfügung zu stellen. Im Rahmen dieser Vereinbarung kann ein entsprechender Schuldennachlass erzielt werden.

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